Gemeindevertretung Jatznick Der Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung der Gemeindevertretung Jatznick
Termin der Sitzung:
Dienstag, 09.11.2021
Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Jatznick - Turnhalle
T a g e s o r d n u n g:
Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge/Bestätigung der Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Billigung der Sitzungsniederschrift vom 16.09.2021
5. Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
6. Hauptsatzung der Gemeinde Jatznick
7. Anfragen/Verschiedenes/Terminabstimmung nächste Sitzung
Nichtöffentlicher Teil:
1. Baumaßnahme : Errichtung Löschwasserbrunnen in Groß Spiegelberg, 17309 Jatznick Vergabe Bauleistungen für Bohr- und Brunnenbauarbeiten
2. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
3. Aufträge an die Verwaltung gez.
Peter Fischer
Vorsitzende/r
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Informationen zum Infektionsschutz:
Alle Personen, die beabsichtigen, an der Sitzung teilzunehmen, werden hiermit darüber
belehrt, dass Sie bei Vorliegen von respiratorischen oder grippeähnlichen
Symptomen, wie Atembeschwerden, Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber, usw.
von einer Teilnahme an der Sitzung Abstand nehmen sollen, um eine eventuelle
Übertragung des Corona-Virus auf andere Personen zu vermeiden.
Bei der Sitzung sind folgende Hygieneregeln zu beachten:
1. Für alle anwesenden Personen wird eine Anwesenheitsliste nach § 7 Abs. 1 i.V.m. §
8 Abs. 3 Corona-Schutz-Verordnung MV geführt. Hierzu wird allen Anwesenden ein
Er-fassungsblatt zum Eintragen der persönlichen Daten ausgehändigt. Die Daten
wer-den ggf. benötigt, um Kontaktketten nachvollziehen und schnell unterbrechen zu
können.
2. Alle Teilnehmer haben eine eine medizinische Gesichtsmaske (z.B. OP-Masken) oder
Atemschutzmasken (z.B FFP2-Masken) zu tragen. Das Abnehmen der Mund-NaseBedeckung ist unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter zulässig,
solange es zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderungen, die auf das
Lippenlesen angewiesen sind, erforderlich ist.
Abweichend von Satz 2 ist das Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung möglich,
sobald die Personen ihren Sitzplatz unter Gewährleistung des Mindestabstandes von
1,5 Metern eingenommen haben.
3. Die Abstandsregelung von 1,50 Meter zwischen Personen in jede Richtung ist einzuhalten.
4. Am Eingang des Sitzungsraumes wird ein Desinfektionsmittel zur Benutzung bereit
gestellt.
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