Freitag, 26. November 2021

Bauausschuss tagt

Gemeindevertretung Jatznick Bürgermeister/in

Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Jatznick 

Termin der Sitzung:

Mittwoch, 17.11.2021

Beginn: 18:00 Uhr

Ort: Container Waldeshöhe, 17309 Waldeshöhe T a g e s o r d n u n g: 

Öffentlicher Teil:

 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und   der Beschlussfähigkeit

 2. Änderungsanträge/Bestätigung der Tagesordnung 

 3. Billigung der Sitzungsniederschrift vom 11.08.2021

 4. Information des Bauausschutzvorsitzenden über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde

 5. Diskussion Haushaltsplanung 2022

 6. Abrundungssatzung Jatznick / Diskussion Gewerbegebiet

 7. Anfragen/Sonstiges 

 

Nichtöffentlicher Teil:

 1. Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der wpd Windpark Jatznick GmbH & Co. KG 

gez. Frank Schulz 

Vorsitzende/r 

 

Seite: 2/2 Informationen zum Infektionsschutz: Alle Personen, die beabsichtigen, an der Sitzung teilzunehmen, werden hiermit darüber belehrt, dass Sie bei Vorliegen von respiratorischen oder grippeähnlichen Symptomen, wie Atembeschwerden, Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber, usw. von einer Teilnahme an der Sitzung Abstand nehmen sollen, um eine eventuelle Übertragung des Corona-Virus auf andere Personen zu vermeiden. Bei der Sitzung sind folgende Hygieneregeln zu beachten: 1. Für alle anwesenden Personen wird eine Anwesenheitsliste nach § 7 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 3 Corona-Schutz-Verordnung MV geführt. Hierzu wird allen Anwesenden ein Er-fassungsblatt zum Eintragen der persönlichen Daten ausgehändigt. Die Daten wer-den ggf. benötigt, um Kontaktketten nachvollziehen und schnell unterbrechen zu können. 2. Alle Teilnehmer haben eine eine medizinische Gesichtsmaske (z.B. OP-Masken) oder Atemschutzmasken (z.B FFP2-Masken) zu tragen. Das Abnehmen der Mund-NaseBedeckung ist unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter zulässig, solange es zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderungen, die auf das Lippenlesen angewiesen sind, erforderlich ist. Abweichend von Satz 2 ist das Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung möglich, sobald die Personen ihren Sitzplatz unter Gewährleistung des Mindestabstandes von 1,5 Metern eingenommen haben. 3. Die Abstandsregelung von 1,50 Meter zwischen Personen in jede Richtung ist einzuhalten. 4. Am Eingang des Sitzungsraumes wird ein Desinfektionsmittel zur Benutzung bereit gestellt.

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