Gemeindevertretung Jatznick Bürgermeister/in
Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Jatznick
Termin der Sitzung:
Mittwoch, 17.11.2021
Beginn: 18:00 Uhr
Ort: Container Waldeshöhe, 17309 Waldeshöhe T a g e s o r d n u n g:
Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge/Bestätigung der Tagesordnung
3. Billigung der Sitzungsniederschrift vom 11.08.2021
4. Information des Bauausschutzvorsitzenden über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
5. Diskussion Haushaltsplanung 2022
6. Abrundungssatzung Jatznick / Diskussion Gewerbegebiet
7. Anfragen/Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil:
1. Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der wpd Windpark Jatznick GmbH & Co. KG
gez. Frank Schulz
Vorsitzende/r
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Informationen zum Infektionsschutz:
Alle Personen, die beabsichtigen, an der Sitzung teilzunehmen, werden hiermit darüber
belehrt, dass Sie bei Vorliegen von respiratorischen oder grippeähnlichen
Symptomen, wie Atembeschwerden, Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber, usw.
von einer Teilnahme an der Sitzung Abstand nehmen sollen, um eine eventuelle
Übertragung des Corona-Virus auf andere Personen zu vermeiden.
Bei der Sitzung sind folgende Hygieneregeln zu beachten:
1. Für alle anwesenden Personen wird eine Anwesenheitsliste nach § 7 Abs. 1 i.V.m. §
8 Abs. 3 Corona-Schutz-Verordnung MV geführt. Hierzu wird allen Anwesenden ein
Er-fassungsblatt zum Eintragen der persönlichen Daten ausgehändigt. Die Daten
wer-den ggf. benötigt, um Kontaktketten nachvollziehen und schnell unterbrechen zu
können.
2. Alle Teilnehmer haben eine eine medizinische Gesichtsmaske (z.B. OP-Masken) oder
Atemschutzmasken (z.B FFP2-Masken) zu tragen. Das Abnehmen der Mund-NaseBedeckung ist unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter zulässig,
solange es zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderungen, die auf das
Lippenlesen angewiesen sind, erforderlich ist.
Abweichend von Satz 2 ist das Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung möglich,
sobald die Personen ihren Sitzplatz unter Gewährleistung des Mindestabstandes von
1,5 Metern eingenommen haben.
3. Die Abstandsregelung von 1,50 Meter zwischen Personen in jede Richtung ist einzuhalten.
4. Am Eingang des Sitzungsraumes wird ein Desinfektionsmittel zur Benutzung bereit
gestellt.
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