Dienstag, 14. September 2021

Gemeindevertretung Jatznick

 Gemeindevertretung Jatznick

 
Der Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
zur Sitzung der Gemeindevertretung Jatznick

 
Termin der Sitzung: Donnerstag, 16.09.2021
Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Feuerwehrgerätehaus Belling, 17309 Belling

 
T a g e s o r d n u n g:
Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der
Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge/Bestätigung der Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Billigung der Sitzungsniederschrift vom 21.06.2021
5. Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige
Angelegenheiten der Gemeinde
6. Satzung der Gemeinde Jatznick über die Straßenreinigung
(Straßenreinigungssatzung)
7. Feststellung des Jahresabschlusses 2018
8. Entlastung des Bürgermeisters 2018
9. Neuabschluss Wegenutzungsvertrag bzw. Konzessionsvertrag Gas
10. Anfragen/Verschiedenes/Terminabstimmung nächste Sitzung

 
Nichtöffentlicher Teil:
1. Vergabe von Leistungen
hier: Beschaffung neuer persönlicher Schutzausrüstung
2. Umrüstung und Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage im OT Waldeshöhe
mit LED-Technik
hier: Leistungsangebot Nr.2107-089309-EN_00 Dienstleistung Licht der E.DIS Netz
GmbH

3. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
4. Aufträge an die Verwaltung

 
gez. Peter Fischer
Vorsitzende/r

 

 
Informationen zum Infektionsschutz:
Alle Personen, die beabsichtigen, an der Sitzung teilzunehmen, werden hiermit
darüber belehrt, dass Sie bei Vorliegen von respiratorischen oder
grippeähnlichen Symptomen, wie Atembeschwerden, Husten, Schnupfen,
Halskratzen, Fieber, usw. von einer Teilnahme an der Sitzung Abstand nehmen
sollen, um eine eventuelle Übertragung des Corona-Virus auf andere Personen
zu vermeiden.
Bei der Sitzung sind folgende Hygieneregeln zu beachten:
1. Für alle anwesenden Personen wird eine Anwesenheitsliste nach § 7 Abs. 1
i.V.m. § 8 Abs. 3 Corona-Schutz-Verordnung MV geführt. Hierzu wird allen
Anwesenden ein Er-fassungsblatt zum Eintragen der persönlichen Daten
ausgehändigt. Die Daten wer-den ggf. benötigt, um Kontaktketten
nachvollziehen und schnell unterbrechen zu können.
2. Alle Teilnehmer haben eine eine medizinische Gesichtsmaske (z.B. OP-
Masken) oder Atemschutzmasken (z.B FFP2-Masken) zu tragen. Das
Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung ist unter Einhaltung des
Mindestabstandes von 1,5 Meter zulässig, solange es zur Kommunikation mit
Menschen mit Hörbehinderungen, die auf das Lippenlesen angewiesen sind,
erforderlich ist.
3. Die Abstandsregelung von 1,50 Meter zwischen Personen in jede Richtung ist
einzu-halten.
4. Am Eingang des Sitzungsraumes wird ein Desinfektionsmittel zur Benutzung
bereit-gestellt

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