Dienstag, 2. Oktober 2018

Verbrennen von Gartenabfällen

Verbrennen auf dem Gartengrundstück

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einheitliches Satzungsrecht seit dem 01.01.2017


Verbrennen von Abfällen grundsätzlich verboten

 

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Stadt Pasewalk

Landkreis Vorpommern Greifswald

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