Freitag, 3. April 2015

Niederschrift online

Die Niederschrift der Gemeindevertretersitzung
vom 18.03.2015, ist online.

Ein Zitat:

"Herr Spietz: erkundigt sich, inwieweit das Abbrennen von Sträuchern und Lagerfeuern noch erlaubt ist.
Bgm: Das Abbrennen von Gartenabfällen ist grundsätzlich verboten. Brauchtumsfeuer, wie Osterfeuer, Herbstfeuer o. ä. sind mit Genehmigung (Anträge sind im Amt Uecker-Randow-Tal zu stellen) zulässig. "


Leider wird das Verbot nicht immer eingehalten.

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